Email-Archivierung
- Seit 2002 für jedes Unternehmen vorgeschrieben
- 10 Jahre Aufbewahrungspflicht
Das Finanzamt kann jederzeit bei Steuerprüfungen Ihre gesamte Geschäfts-Email zur Einsicht anfordern. Daraus resultiert eine Aufbewahrungspflicht über 10 Jahre. Dem Steuerprüfer ist die Entscheidung überlassen, was er als geschäftlich relevant ansieht.
Mit automatischer Email-Archivierung erfüllen Sie mit geringstem Aufwand alle Archivierungspflichten und können Ihr Archiv obendrein natürlich auch selbst nutzen.
Datenschutz und Archivierung sind beides gesetzliche Anforderungen. Sie zielen aber in exakt entgegengesetzte Richtungen. Deshalb unterstützen wir Sie, die Archivierung Datenschutz-konform zu gestalten.
Web-Mail
Der Immer- und Überall-Mailzugriff ist für manch einen bereits ein Muss.
- Von zu Hause aus
- Unterwegs auf Notebook oder Handy
- Wo noch eigentlich?
Wie auch immer, Web-Mail ist bei uns natürlich inklusive.